Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 080v [04]

Datierung: 27. Mai 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass er dem Hertwig Creiß von Bürgstadt verschiedene Güter als Mannlehen verliehen hat.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt kraft dieser Urkunde, dass er dem Hertwig Creiß von Bürgstadt (Burgestad) und dessen Schwiegersohn, dem Endris von Riedern, seinen »lieben Getreuen« folgende Güter zu rechtem Mannlehen verliehen hat.

Dabei handelt es sich um ihren Teil des Gerichts in Windischbuchen (Wyndisheybuchen), zwei dortige Güter und einen Hof genannt Geisenhof (Gysenhane), sodann ihren Teil des Gerichts zu Heppdiel (Happtille) und zwei Güter dort, dann die Mühle Kallenbach (Caldebach) samt Zubehör. Sie sollen die Güter [wie bisher] als rechtes Mannlehen tragen und mit truwen globden eyden und diensten verdienen, wie Lehnsrecht und Gewohnheit dies besagen. Elekt Konrad behält sich seine Rechte und die des Stiftes an dem Lehnsgut vor.

- Datum Amorbach (Ammerbach) Sabato proximo post festum corporis Christi 1[391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 080v [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3341 (Zugriff am 25.04.2024)