Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 074v [01]

Datierung: 18. Mai 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bekennt, dass er mit Lise, der Witwe des Wiprecht [I.] Rabenold, bezüglich aller Schulden übereingekommen ist.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Mainz (Mencze), dass er mit Lise, der Witwe des Wiprecht (Wipprecht) [I.] Rabenold, bezüglich aller Schulden übereingekommen ist, die sie und ihre Erben gemäß der diesbezüglich ausgestellten Urkunden auf dem Amt Starkenburg (Starkenb(er)g) gehabt haben. Mainz ist Lise und ihren Söhnen noch 300 Gulden schuldig. Dieses Geld weist Elekt Konrad ihnen kraft dieser Urkunde auf dem Zoll Ehrenfels (Erenfels) an. Sie sollen anteilmäßig von jedem Fuder Wein und anderer Kaufmannschaft (kaufmansaczt) einen Engel (engelschen) so lange aufheben, bis sie 200 Gulden eingenommen haben. Der Zollschreiber erhält hiermit entsprechende Anweisung.

Die restlichen 100 Gulden will Mainz den Rabenold ebenfalls bezahlen. Sie schulden dem Albrecht Halder, Bürger zu Dieburg (Diepurg) eine jährliche Lieferung von 1.800 [sic!] Malter Korn so lange, bis sie diese Schuld mit Zahlung von 100 Gulden ablösen. Mainz übernimmt nun diese Verpflichtung. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an.

- Datum Eltvil quinta feria post festum Penthecostes 13[91].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 074v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3335 (Zugriff am 23.04.2024)