Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 070 [04]

Datierung: 17. März 1391

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt der Stadt Fritzlar alle Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten, die sie aus den Tagen der erzbischöflichen Amtsvorgänger überliefert haben.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt aus besonderer Gunst und Freundschaft, den Bürgermeistern, Schöffen, dem Rat und den Bürgern seiner Stadt Fritzlar (Friczlar) alle Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten, die sie aus den Tagen der erzbischöflichen Amtsvorgänger überliefert haben. Wer Feldfrüchte in die Stadt bringt, darf durch niemanden belästigt oder beschwert werden. Die erzbischöflichen Amtleute werden die Stadt schützen, schirmen und rechtlich verantworten.

- Datum Friczlar feria sexta post Dominicam Judica anno quo supra [1391].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 070 [04], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3328 (Zugriff am 28.03.2024)