Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 066 [01]

Datierung: 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim bekennen, dass sie ihre Hälfte, das ist ein Viertel von Burg und Stadt Bönnigheim und ein Viertel an dem Dorf Erligheim  dem erwählten Erzbischof Konrad und dem Stift Mainz verkauft haben.

Vollregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim (Sassenheim) bekennen, dass sie aus finanzieller Not ihre Hälfte, das ist ein Viertel von Burg und Stadt Bönnigheim (Bonnekem) und ein Viertel an dem Dorf Erligheim samt Zubehör dem erwählten Erzbischof Konrad und dem Stift Mainz (Mencze) verkauft haben, wie dies die Urkunde besagt, die diesbezüglich ausgestellt worden ist. Da die genannten Güter mainzische Lehen sind, ist vereinbart worden: Sollten sie das ihnen verbliebene Viertel an den beiden Ortschaften verkaufen oder verpfänden sollen hat Mainz für festgesetzte 4.100 Gulden Vorkaufs- bzw. Vorpfandrecht. Will Mainz das Viertel nicht erwerben, können sie es uneingeschränkt an andere veräußern.

[Ohne Datum]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1391 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 066 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3318 (Zugriff am 16.04.2024)