Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 065v [01]

Datierung: 1391 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim bekennen, dass sie ihre Hälfte, das ist ein Viertel an Burg und Stadt Bönnigheim und ein Viertel an dem Dorf zu Erligheim, dem Elekten Konrad und dem Stiftes zu Mainz verkauft haben.

Vollregest:

Die Brüder Wilhelm und Hans von Sassenheim (Sassinheim, Sassenßeim) bekennen für sich und ihre Erben, dass Schuld und Kummer über sie gekommen und großer Schaden entstanden ist. Mit Rat ihrer Freunde haben sie deshalb ihre Hälfte, das ist ein Viertel an Burg und Stadt Bönnigheim (Bonnenkem) und ein Viertel an dem Dorf zu Erligheim (Irligheim, Urligheim) samt allem Zubehör an Rechten, Gütern und Menschen, sämtlich Lehen des Elekten Konrad und des Stiftes zu Mainz (Mencze), demselben Konrad und seinem Stift für 4.100 Goldgulden verkauft und aufgegeben. Sie haben das Geld bereits bekommen und bestätigen, alle Bindungen an die beiden Ortschaften und ihre Bewohner aufgegeben zu haben. Sie geloben, die Bestimmungen der vorstehenden Abmachung unverbrüchlich zu halten. Sie kündigen beide ihre Siegel an und haben die Schultheißen, Bürgermeister und Schöffen (riechter) von Bönnigheim gebeten, ihr Stadtsiegel mit an die Urkunde zu hängen, was diese zusagen.

Zeugen dieser Abmachung waren: Albrecht Hofart (Hovard), Wolff von Wunnenstein (Wonnenstein) gen. etc. [Glißendewolf] Gotze von Adelsheim (Adelczheim), Hans von Liebenstein, Fricze von Urbach, Wernher [von] Neunhausen (Nu(n)husen) und Fricze von Sassenheim (Sassenheim). Diese wurden ebenfalls gebeten, ihre Siegel beizufügen, was diese zusagen.

- Datum.

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1391 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 065v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3317 (Zugriff am 19.04.2024)