Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 070 [01]

Datierung: 12. Februar 1391

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass er den Goldschmied in der erzbischöflichen Stadt Bensheim gefreit hat.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er aus besonderer Gnade kraft dieser Urkunde den Goldschmied in der erzbischöflichen Stadt Bensheim gefreit hat. Kauft der Goldschmied ein Haus in Bensheim, muss er keine Bede, kein Geschoss, keine Dienstleistungen noch andere Steuern entrichten. Dies gilt bis auf Wiederruf.

- Datum Heppinheim Dominica Invocavit … 1391.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 070 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3303 (Zugriff am 19.04.2024)