Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 064 [01]

Datierung: 1. Februar 1391

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bekennt, dass Wigand von Assenheim, sein Landschreiber im Rheingau, erzbischöfliche Schulden übernommen hat, und regelt deren Rückzahlung.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt, dass sein »lieber Getreuer« Wigand von Assenheim (Assinheim), sein Landschreiber im Rheingau (Ringaw) erzbischöfliche Schulden übernommen und auf erzbischöfliches Geheiß von seinem eigenen Geld dem Heinrich von Idstein (Edtstein), erzbischöflichem Burggrafen in Höchst (Hoeste), 925 Gulden bezahlt hat. Damit hat er eine Urkunde des erzbischöflichen Vorgängers Adolf ausgelöst, die Heinrich besessen hatte.

Elekt Konrad gelobt Wigand, dessen Ehefrau Getze und ihren Erben kraft dieser Urkunde die Bestimmungen in der Urkunde Erzbischof Adolfs über die 925 Gulden unverbrüchlich einzuhalten und das Geld zurückzuzahlen. Ein Drittel, das sind 308 Gulden und vier Turnosen will er in den kommenden Pfingsttagen zurückzahlen, ein weiteres Drittel, ebenfalls 308 Gulden und vier Turnosen am darauf folgenden Martinstag [11. November] in den Tagen der Frankfurter Fastenmesse [15.August bis 8. September] danach.

Geschieht dies nicht, können die Gläubiger das Stift die erzbischöflichen Sachwalden zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen, wie dies dem Heinrich von Idstein zugesagt war. Ausgenommen von einer Inanspruchnahme ist lediglich der Domherr und Mainzer Kämmerer Claes vom Stein. Ist das Geld vollständig bezahlt, muss die Urkunde Erzbischof Adolfs zurückgegeben werden. Elekt Konrad kündigt für sich und das Mainzer Stift sein Siegel an.

- [Datum] quarta feria ante diem purificacionis beate Marie virginis ... 1391.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 064 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3302 (Zugriff am 28.03.2024)