Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 062v [01]

Datierung: 1390 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Elekt Konrad von Weinsberg verschreibt Endres von Oberstein das Amt Rockenhausen samt allem Zubehör auf Lebenszeit.

Vollregest:

[Der Mainzer Elekt] Konrad von Weinsberg (Winsperg) anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer", Endres (Endris) von Oberstein (Obirstein) ihm und dem Stift [Mainz] bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll.

Aus diesem Grund hat er ihm kraft dieser Urkunde das Amt Rockenhausen (Rockenhusen) samt allem Zubehör auf Lebenszeit verschrieben. Er soll es zu den gleichen Bedingungen innehaben, wie er es zu Lebzeiten des Erzbischofs Adolf gehabt hat. Ihm sollen jährlich 100 Gulden Geld vom Zoll Ehrenfels (Erenfels) zufallen. Der dortige Zollschreiber soll ihm 50 Gulden an Ostern und 50 Gulden am Martinstag [11. November] auszahlen. Dazu werden ihm jährlich nach der Weinlese (zu hirbste) zwei Fuder Wein durch den Landschreiber in Bingen ausgehändigt. Zoll- und Landschreiber sollen ihm diesbezüglich eine schriftliche und besiegelte Bestätigung geben.

Geht Rockenhausen in mainzischen Angelegenheiten verloren, erhält Endres jährlich 200 Gulden Geld so lange, bis Mainz ihm ein anderes Amt anvertraut, das ihm lebenslang ein Einkommen von jährlich 200 Gulden sichert.

[Ohne Datum]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1390 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 062v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3300 (Zugriff am 29.03.2024)