Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 061 [02]

Datierung: 1390 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz verspricht, Konrad vom Stein, Domherr und Stadtkämmerer in Mainz, zu schirmen und zu schützen.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass er »seinem lieben Rat und Heimlichen« Konrad (Clase) vom Stein (Steyne), Domherr und Stadtkämmerer in Mainz (Mencze), die besondere Gnade und Freundschaft erwiesen hat, ihn zu Lebzeiten nicht vom Kämmereramt entsetzen zu dürfen. Will Konrad das Kämmereramt einem anderen Mainzer Domherrn verkaufen, will der Erzbischof dem uneingeschränkt zustimmen. Der Erzbischof kann Konrad des Amtes entheben, wenn dieser Geisel oder Bürge für den Erzbischof ist, und kann, wenn er, Konrad, als Erzbischof bestätigt ist, innerhalb eines Monats einen anderen Kämmerer einsetzen. Geschieht dies nicht und Konrad kommt während der Geiselschaft zu Schaden, wollen der Erzbischof bzw. das Stift Konrad schadlos halten. Der Erzbischof verspricht, Konrad und seine Mittreuhänderin, die verstorbene Frau Katherin von Hohenberg (Hoenberg) [b] zu schirmen und zu schützen und ihm bei der Testamentserfüllung behilflich zu sein, wie das Ehepaar dies gesatzt und gemacht hat.

- Ut infra verte p(ri)us foliu(m) et man(u) signata mo(n)strabit tibi eundem articulum.

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1390 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

[b] Katherin von Hohenberg wird zwischen 1374 und 1388 als Ehefrau des Böckelheimer Burggrafen Antelmann von Grasewege genannt.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 061 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3292 (Zugriff am 18.04.2024)