Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 061 [01]

Datierung: 1390 [a]

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz dem Mainzer Domherrn Claes vom Stein eine jährliche Gülte auf dem Zoll Lahnstein angewiesen hat, und verschreibt ihm diese auf Lebenszeit. 

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bestätigt, dass sein Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) seinem "lieben Besonderen, seinem Rat und Heimlichen", dem Mainzer Domherrn Claes (Clase) vom Stein wegen seiner allgemeinen Dienste, die er ihm und dem Stift erwiesen hat, seinerzeit 200 Gulden Geld als jährliche Gülte auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) angewiesen hat. Elekt Konrad verschreibt kraft dieser Urkunde dem Claes, solange dieser lebt, das Geld erneut zu den alten Bedingungen. Er weist den jeweiligen Zollschreiber in Lahnstein an, diese Vereinbarung schriftlich zu beschwören und das Geld jeweils auszuzahlen.

- Ut infra ab alia p(ar)te istius foli manus indicabit.

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1390 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags im Ingrossaturbuch.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 061 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3291 (Zugriff am 28.03.2024)