Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 057v [01]

Datierung: 15. November 1390

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Ritter Peder Burgrave sowie Schultheiß und Schöffen von Nierstein bekennen, dass es sich bei dem Weingeld, das Henne von Glimmental in der Gemarkung Nierstein verpfändet hat, um Nieder-Olmer Burglehen handelt.

Vollregest:

Der Ritter Peder Burgrave (Burgg(ra)ve), Schultheiß und Schöffen des Dorfes Nierstein (Nirstein, Myrsteyn) bekennen kraft dieser Urkunde für sich und ihre Nachfahren, dass die 19 mangrafft Weingeld, die Burglehen zu Nieder-Olm (zu Olme(n) sind, in der Gemarkung Nierstein liegen. Dieses Gut hat der Besitzer des Burglehens, Henne von Glimmental (Glime(n)tal), den nachbezeichneten [Herren] bzw. deren Erben auf ewig gegen Zahlung von vier Pfund Geld verschrieben. Das Geld ist dem jeweiligen Besitzer des Burglehens jedes Jahr an Weihnachten zu bezahlen. Die Weingärten sind in baulich gutem Zustand zu halten. Die Verschreibung ist mit Einverständnis ihres »gnädigen Herrn« Elekt Konrad [von Mainz] vor dem Ortsgericht Nierstein geschehen.

- Anno quod supra [Datum Maguntia feria tertia post diem beati Martini episcopi ... 1390].

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 057v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3278 (Zugriff am 28.03.2024)