Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 042 [01]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hertwig von Wolfskehlen und seine Ehefrau Konne bekennen für sich und ihre Erben, dass Elekt Konrad von Mainz sich mit ihnen bezüglich ihres Pfandschaftsteils am Schloss Bensheim geeinigt hat. 

Vollregest:

L(itte)ra rev(ers(us) Hertwig Wolffskele sup(er) opid(o) bensheim r(ati)one depolicionis.

Hertwig von Wolfskehlen (Wolffskele) und seine Ehefrau Konne bekennen für sich und ihre Erben, dass ihr "lieber gnädiger Herr" [Elekt] Konrad [von Mainz] mit ihnen bezüglich ihres Pfandschaftsteils am Schloss (slosse) Bensheim geeinigt hat. Der Teil ist durch den Tod des Kleinheinrich (Cleyen Heinrichs) von Erligheim (Erlickeim) als Erbe an sie gefallen, der damit verbundene Geldbetrag beläuft sich auf 445 Gulden. Einig geworden ist man auch bezüglich aller Forderungen (koste schaden verluste zerunge hengeste uznd perde), die Hertwig im Dienst für die Amtsvorgänger des Elekten, für ihn selbst und für das stift mainz bis zum heutigen Tag entstanden sind. Hertwig und die Seinen sagen auch im Namen ihrer Erben den Elekten Konrad der 445 Gulden und der "versessener gulde" und aller anderen Forderungen "quit ledig und loys", da Konrad ihnen 400 Gulden am Zoll Gernsheim in der Weise angewiesen hat, wie dies in einer anderen Urkunde vereinbart worden ist. Schultheiß, Bürgermeister und Bürger der Stadt (Stad) Bensheim werden ihres Eides entbunden, den sie Hertwig als Pfandherr geleistet hatten.

- Anno [13]90.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 042 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3272 (Zugriff am 29.03.2024)