Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 056 [03]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Domdekan Eberhard von Eppelborn gewährt der Stadt Frankfurt und den ihren ein starkes Geleit.

Vollregest:

[Domdekan] Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] bezeugt die langjährige Freundschaft und Verbundenheit des Stiftes Mainz (Mencze) mit der Stadt Frankfurt (Franckenfurt). Deshalb gibt der Domdekan der Stadt und den ihren starkes Geleit von heute an bis zum kommenden Walpurgistag [1. Mai]. Dies gilt für alle Personen und Gütern in den erzbischöflichen Landen. Niemand darf sie bekümmern solange kein strafwürdiges Vergehen vorliegt. Auch die Untertanen des Stiftes Mainz sollen im Frankfurter Gebiet Geleitschutz genießen. In gleicher Form gilt dies auch für die Kölner bis zur kommenden Frankfurter Fastenmesse (in nundinis quadragesimalibus Franck(infurtensis).

- Datum ... 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 056 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3267 (Zugriff am 29.03.2024)