Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 051 [03]

Datierung: 26. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz regelt die Verkauf von Wein in der erzbischöflichen Stadt Bingen.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] bekennt, dass seit mehreren Jahren es dem Bürgermeister, den Schöffen und dem Rat der erzbischöflichen Stadt Bingen (Binghen) nicht gelingt, ihre Weine, die jährlich auf ihren Gütern wachsen, redlich zu veräußern und zu verkaufen. Dadurch sind sie in Schulden geraten und mussten sich bei "Christen und Juden" Geld leihen. Da sie ohne ihn wohl nicht aus der Misere finden, verkündet der Erzbischof eingedenk ihrer bisher geleisteten und künftig erwarteten Dienste kraft dieser Urkunde nach Rücksprache mit seinen Beratern ein entsprechendes Gebot und Gesetz. In den kommenden drei Jahren dürfen weder Kleriker, Burgmannen, Burgfrauen, Bürger noch jemand anderes in Bingen Wein zapfen, ausschenken oder veräußern, der nicht von geistlichen Pfründen (von yren gotsgaben), es sei Lehen, Erb- oder Eigengut. in der Gemarkung (margke) Bingen oder von anderen Orten, wo sich solche Pfründen befinden, stammt. Nach Ablauf der drei Jahre wird diese Bestimmung, wenn sie nicht verlängert wird, wieder hinfällig. Der Rat der Stadt soll darauf achten, dass kein Missbrauch geschieht, vor allem keine fremden Weine heimlich nach Bingen zum Ausschank importiert werden. Sollte der zugelassene Wein nicht ausreichen, kann der Rat der Stadt aber nur bis zur nächsten Weinlese ausnahmsweise Wein andernorts zukaufen lassen. Für den privaten Eigenverbrauch ist es allen Bingern erlaubt, fremde Wein zu kaufen, sie dürfen aber nicht in den Ausschank oder den Verkauf gelangen. Auch die Lagerung und der Weiterverkauf fremder Weine ist - Ausschank und Verkauf in der Stadt sind ausgeschlossen - bleibt gestattet. Die sonstigen Rechte des Erzbischofs und seines Klerus in der Stadt bleiben vorbehalten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1390 ipso die beati Stephani prothomartyrii.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 051 [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3262 (Zugriff am 19.04.2024)