Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 043 [02]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Henne von Bubenheim ist mit dem Mainzer Domdekan Eberhard und dem Domkapitel zu Mainz dahingehend übereingekommen, ab dem heutigen Tag ihr Helfer und Diener zu sein. 

Vollregest:

- Littera revers(us) Joh(ann)is Bubenhein.

Henne von Bubenheim ist mit dem Mainzer Domdekan Eberhard (Ebirhard) und dem Domkapitel zu Mainz (Mencze) dahingehend übereingekommen, ab dem heutigen Tag ihr Helfer und Diener zu sein. Er wird dem Stift und einem künftigen Erzbischof mit einer gut ausgerüsteten Gleve gegen jedermann helfen und gewarten. Auf Mahnung wird er, wenn er es acht Tage zuvor angekündigt bekommt, an der Stelle erscheinen, wo ihn die erzbischöflichen Amtleute hinschicken. Kommt er während eines solchen Einsatzes in ein erzbischöfliches Schloss, soll man ihm Knechte und Pferde stellen und verproviantieren (lybern und futern). Entstehende Schäden an Hengsten und Pferden werden ihm ersetzt. Dies wird er mit dem Hauptmann bzw. im Felde mit dem Marschall klären. Sollte er im Rahmen eines Einsatzes Gefangene machen, stehen diese dem Domkapitel zu. Er wird auch stets in den Frieden, Sühnen und Unfrieden sein und wird hinter dem Rücken des Domkapitels und seiner Amtleute keinen Separatfrieden schließen.

- Anno qua sup(ra) [1390]

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 043 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3258 (Zugriff am 19.04.2024)