Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 054 [01]

Datierung: 17. September 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Revers Eberhards II. von Isenburg und seines Sohnes Philipps II. bezüglich eines Turnosen auf dem Zoll zu Lahnstein und der Öffnung der isenburgischen Burgen.

Vollregest:

Reversus iusdem.

Eberhard (Ebirhard) [II.] von Isenburg (Ysenburg), Herr zu Grenzau (Grenczauwe) und sein Sohn Philipp [II.] Herr zu Isenburg bekennen, dass der erwählte Mainzer Erzbischof Konrad, ihr »lieber gnädiger Herr«, ihnen aus besonderer Gnade jenen Turnosen verschrieben hat, den Eberhard bisher als Königsturnosen auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) eingenommen hat. Vater und Sohn werden die eingehenden Gelder aus diesem Turnosen wie bisher lebenslang vereinnahmen.

Im Gegenzug werden die isenburgischen Burgen Grenzau und Vilmar sowie die anderen Burgen, die die Isenburger besitzen oder innehaben werden, Mainz als Offenhäuser zur Verfügung gestellt. Der Erzbischof, das Stift und die erzbischöflichen Mannen können sich der Burgen jederzeit gegen jedweden Gegner bedienen. Die Burgherren haben dafür zu sorgen, dass die Mainzischen "veylen kauff" in den Burgen haben. Zu Lebzeiten werden Eberhard und Philipp nichts gegen den Erzbischof und seine Amtsnachfolger unternehmen. Die beiden leisten den Lehnseid und kündigen ihre Siegel an.

- 1390 ipso die beati Lampperti.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 054 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3245 (Zugriff am 29.03.2024)