Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 053v [01]

Datierung: 17. September 1390 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Konrad von Mainz verschreibt Eberhard II. von Isenburg, Herrn zu Grenzau, und Philipp II., Herrn zu Isenburg, einen Turnosen auf dem Zoll Lahnstein. Im Gegenzug sollen ihm die isenburgischen Burgen offenstehen.

Vollregest:

L(itte)ra data Eberhardo de Ysenburg d(omi)no in Grenczauwe et Philippo filio eius sup(er) uno thurono in Lanstein temp(or)ib(us) vite.

[Erzbischof] Konrad [von Mainz] anerkennt die fleißigen Dienste, die die Edlen, seine "lieben Getreuen" Eberhard (Ebirhard) [II.] von Isenburg (Ysenburg), Herr zu Grenzau (Grenczauwe) und Philipp [II.] Herr zu Isenburg ihm und dem Stift Mainz (Mencze) bisher geleistet haben und künftig noch leisten sollen. Deshalb und aus besonderer Gnade verschreibt er ihnen kraft dieser Urkunde jenen Turnosen, den Eberhard bisher als Königsturnosen auf dem Zoll Lahnstein (Lanstein) eingenommen hat. Vater und Sohn sollen die eingehenden Gelder aus diesem Turnosen wie bisher lebenslang vereinnahmen.

Im Gegenzug sollen die isenburgischen Burgen Grenzau und Vilmar sowie die anderen Burgen, die die Isenburger besitzen oder innehaben werden, Mainz als Offenhäuser offenstehen. Der Erzbischof, das Stift und die erzbischöflichen Mannen können sich der Burgen jederzeit gegen jedweden Gegner bedienen. Die Burgherren haben dafür zu sorgen, dass die Mainzischen "veylen kauff" in den Burgen haben. Zu Lebzeiten werden Eberhard und Philipp nichts gegen den Erzbischof und seine Amtsnachfolger unternehmen. Die beiden leisten den Lehnseid und übergeben dem Erzbischof eine versiegelte Urkunde.

- [ipso die beati Lampperti nostri 13]90. [a]

Quellenkommentar:

[a] Der Revers des Grafen wurde an diesem Tag ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 053v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3244 (Zugriff am 28.03.2024)