Mainzer Ingrossaturbücher Band 12
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StA Wü, MIB 12 fol. 044v [01]
Datierung: 23. August 1390
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Brune zu Brunenfels und Bernhard Nygebur einigen sich mit Konrad, dem erwählten Erzbischof von Mainz, und dem Stift Mainz bezüglich der 2.100 Gulden, die sie für den damaligen Erzbischof Adolf als dessen Schuld übernommen haben.
Vollregest:
Brune zu Brunenfels und Bernhard (B(er)nhard) Nygebur, Bürger zu Frankfurt (Franckinfurt) sind mit Konrad (Conrad), dem erwählten Erzbischof von Mainz (Mencze) und dem Stift Mainz bezüglich der 2.100 Gulden übereingekommen, die sie seinerzeit einschließlich einer jährlichen Gülte für den damaligen Erzbischof Adolf als dessen Schuld übernommen haben. Dafür sind ihnen zwei Turnosen am Zoll Lahnstein (Lanstein) eingeräumt worden, aus denen sie gemäß der Urkunde, die darüber ausgestellt worden ist, Gelder entnehmen dürfen [bis die Schuld getilgt ist]. Elekt Konrad sichert zu, diese Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.
- Datum die et anno quibus supra [in vigilia beati Bartholomeus appostoli ... 1390].
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Brunenfels: Brune von (Aussteller)
- Nigebur: Bernhard (Aussteller)
- Mainz: Konrad I. [Eb. 1160-65 / 1183-1200] (Empfänger)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Nennung)
Ortsindex
- Lahnstein : Zoll (Nennung)
- Frankfurt - Stadt : Frankfurt - Stadt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 12 fol. 044v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3241 (Zugriff am 23.04.2024)