Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 048v [01]

Datierung: 28. Juli 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz hat die Huldigung der Bürgermeister, Richter und Bürger der Stadt Weinsberg entgegengenommen. 

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] hat die Huldigung der Bürgermeister, Richter und Bürger der Stadt Weinsberg (Winsperg) entgegengenommen. Sie wollen ihm, seinen Amtsnachfolgern und dem Stift Mainz (Mencze) gewarten und gehorsam sein, wie die besiegelten Urkunden dies besagen, die diesbezüglich ausgestellt worden sind. Er verspricht ihnen deshalb, sie bei allen ihnen zuteilgewordenen Gnadenerweisen, Freiheiten und Rechten zu belassen und sie diesbezüglich zu Schirmen und zu beschützen Alle Urkunden und Handfesten zwischen ihnen und der Herrschaft Weinsberg, die vor dem Ausstellungsdatum dieser Urkunde geschrieben worden sind, sollen ihre Gültigkeit behalten. Dies gilt auch für Urkunden, die aus der Zeit des ehemaligen Erzbischofs Adolf stammen. Die Stadt kann sich mit Zahlung von 7.000 Gulden aus der Pfandschaft freikaufen. So ist es in der darüber ausgestellten Urkunde vereinbart worden.

Elekt Konrad kündigt sein großes Siegel an.

- Datum ... 1390 quinta post Jacobi appostoli.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 048v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3238 (Zugriff am 20.04.2024)