Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 039v [01]

Datierung: 6. Juli 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Henne von Bubenheim bekennt, dass Domdekan Eberhard von Eppelborn und das Mainzer Domkapitel ihn ab dem heutigen Tag zum Helfer und Diener gewonnen haben.

Vollregest:

Henne von Bubenheim bekennt, dass Domdekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Mainzer (Mencze) Domkapitel ihn ab dem heutigen Tag zum Helfer und Diener gewonnen haben. Er wird auf Verlangen des Stiftes oder eines Amtmannes mit einer wohl gerüsteten Gleve dort helfen, wo man sie hin beordert. Sollte er sich während eines Einsatzes in einer erzstiftischen Burg aufhalten, soll man ihm Knechte und Pferde stellen und verproviantieren (lieb(er)n und futern) und was Schlacht- und Saumpferde (hengeste und perde) betrifft, entstehende Schäden ersetzen. Diesbezüglich wird er sich mit dem Hauptmann bzw. im Felde mit dem Marschall auseinandersetzen. Sollte er während des Einsatzes Gefangene machen, stehen diese dem Erzbischof und dessen Stift zu. Er wird stets an den erzbischöflichen Frieden, Sühnen und Unfrieden teilnehmen. Henne kündigt sein Siegel an.

- Datum ... 1390 ... feria quarta post Udalrici confessoris.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 039v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3232 (Zugriff am 19.04.2024)