Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 039 [01]

Datierung: 24. Juni 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz und das Mainzer Domkapitel versprechen, den beiden Rittern Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg die Hälfte des Schlosses Bönnigheim als rechtes Lehen erneut zu übergeben.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] und das Mainzer (Mencze) Domkapitel bestätigen, dass die beiden Ritter Diether von Gemmingen (Gemmy(n)g(en)) und Eberhard (Ebirh(ard)) von Neipperg (Nyper) ihre Hälfte des Schlosses (slosses) Bönnigheim (Bonnekeim) samt Zubehör, bisher ihr mainzisches Lehen, ihm und seinem Stift zurückgegeben haben. Er verspricht den beiden, ihnen die Burghälfte auf ihr Begehren binnen eines Monates als rechtes Lehen erneut zu übergeben.

- Datum Sabato post Johannis baptiste [1390]. [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Einordnung der Abschrift in das Jahr 1390 ergibt sich aus ihrer Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 039 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3231 (Zugriff am 25.04.2024)