Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 038v [03]

Datierung: 24. Juni 1390 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Ritter Diether von Gemmingen und Eberhard von Neipperg übergeben dem Mainzer Elekten Konrad von Weinsberg die Hälfte des Schloses Bönnigheim.

Vollregest:

L(itte)ra sup(er) alia medietate opidi Bonnekeim.

Die Ritter Diether von Gemmingen (Gemmyngen) und Eberhard (Ebirhard) von Neipperg (Nyperg) bekennen für sich und ihre Erben, dass sie die Hälfte des Schloses (sloßes) Bönnigheim (Bonnekeim) samt Zubehör gekauft und zurzeit auch innehaben, da Schloss Bönnigheim vom Erzbischof und Stift Mainz (Mencze) zu Lehen rührt. Sie übergeben nun die Schlosshälfte wieder in die uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Mainzer Elekten Konrad von Weinsberg (Winsperg) und seines Stiftes. Sie bleiben aber nach wie vor mainzische Mannen und ihm mit "truwen und eyde(n)" verbunden.

[ohne Datum] [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Urkunde wird wohl am selben Tag wie die Urkunde des Mainzer Elekten Konrad zu dieser Angelegenheit ausgestellt worden sein.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 038v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3230 (Zugriff am 18.04.2024)