Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 045v [01]

Datierung: 1. Januar 1390 - 31. Dezember 1390

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Philipps von Gerhartstein bestätigt, dass der ehemalige Erzbischof Adolf von Mainz ihm erlaubt hatte, den erzstiftischen Berg Hahnenberg zu einer Burg auszubauen.

Vollregest:

Der Ritter Philipps von Gerhartstein bestätigt, dass der ehemalige Erzbischof Adolf von Mainz (Mencze) ihm seinerzeit mit Zustimmung des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels kraft einer darüber ausgestellten Urkunde erlaubt hatte, den erzstiftischen Berg Hahnenberg (Hannenberg) zu einer Burg (burg und vesten) auszubauen. In der Abmachung war verfügt worden, dass er die Burg nur mit Einverständnis des Erzbischofs und seines Stiftes veräußern und nur solche Torhüter, Wächter und Pförtner auf Schloss (sloz) Hahnenberg anstellen durfte, die diesen Vertrag beschworen und versprachen, keine Feinde des Erzbischofs auf die Burg gelangen zu lassen. Zur nunmehrigen Bestätigung dieser alten Abmachungen kündigt Philips sein Siegel an.

- Datum etc. [a]

Quellenkommentar:

[a] Die Zuordnung der Abschrift in das Jahr 1390 ergibt sich aus ihrer Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 045v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3223 (Zugriff am 28.03.2024)