Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 037 [02]

Datierung: 10. Dezember 1390

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz einigt sich mit Gorgen von Sulzbach über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] hat sich kraft dieser Urkunde mit Gorgen von Sulzbach (Soltzpach) bezüglich aller Forderungen [Schuld, Kosten, Schaden, Zehrung, Verluste, Hengste und Pferde] verglichen, die dieser seit der Zeit der erzbischöflichen Amtsvorgänger bis auf den heutigen Tag stellen kann. Dafür und für erwartete künftige Dienste muss Mainz ihm 150 Gulden zahlen. Das Geld wird Gorgen bzw. seinen Erben am St. Johanstag Baptiste [24. Juni] bezahlt.

- Datum Erenfels Sabato post Conceptionem beate Marie virginis ... 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 037 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3168 (Zugriff am 28.03.2024)