Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 034 [02]

Datierung: 28. März 1390

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz stellt den Mainzer Domkapitularen die Zahlung von je 100 Gulden auf den Zollstellen zu Lahnstein, Ehrenfels und anderen Einkünften des Stifts in Aussicht.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] betont die Gunst und Freundschaft, die ihm der Dekan und das Mainzer (Mencze) Domkapitel erwiesen haben und künftig erweisen mögen. Jeder Domkapitular soll, wenn er es begehrt, 100 Gulden auf den Zollstellen zu Lahnstein (Lanstein), Ehrenfels (Erenfels) und anderen Einkünften des Stifts verschrieben bekommen. Über die 100 Gulden hinaus soll kein Domkapitular etwas verschrieben bekommen, bestehende anderslautende Vereinbarungen sind null und nichtig. Ausgenommen davon ist der Domherr Clas vom Stein (Steyne).

- Datum feria secunda post diem Palmarum ... 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 034 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3166 (Zugriff am 29.03.2024)