Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 037 [01]

Datierung: 3. März 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Konrad von Weinsberg, Elekt von Mainz, regelt die Rückzahlung von Schulden bei dem hochgeborenen Fürsten und Herren Ruprecht dem Älteren, Pfalzgraf bei Rhein und dessen Erben. 

Vollregest:

Konrad von Weinsberg (Winsperg), Elekt von Mainz (Mencze) schuldet dem hochgeborenen Fürsten und Herren Ruprecht dem Älteren, Pfalzgraf (phalczg(re)ven) bei Rhein (Rine) und dessen Erben 1.000 Gulden, die dieser ihm zum Nutzen des Erzstiftes geliehen hat, namentlich für die Gesandtschaft nach Rom (Rome), die wegen der Bestätigung (confirmacien) ausgesandt wurde. Das Geld wird bis zum kommenden Johanstag Baptiste [24. Juni] auf Kosten des Erzstiftes in Heidelberg (Heidelb(er)g) zurückgezahlt.

Als Sachwalden und Geiseln setzt Elekt Konrad: seinen Bruder Engelhard von Weinsberg, seinen "lieben Oheim" Schenk (Schengke) Eberhard (Ebirhard) von Erbach (Erpach) sowie die Brüder Albrecht und Eberhard (Ebirhard) von Hirschhorn (Hirczhorn).

Kommt Mainz in Zahlungsverzug, kann der Pfalzgraf die Sachwalden und Geiseln mündlich oder schriftlich mahnen. Diese müssen dann binnen acht Tagen entweder in die Stadt Heidelberg oder in die Stadt Weinheim (Winheim)und sich dort so lange aufhalten, bis die Schuld bezahlt ist. Die Sachwalden und Bürgen dürfen sich nicht gegenseitig entschuldigen. Elekt Konrad verspricht seinen Bürgen, sie gütlich aus der Geiselschaft zu befreien und kündig sein privates Siegel an, das er zurzeit noch gebraucht, da er noch kein Stiftssiegel hat.

Die Sachwalden und Geiseln versprechen, ihre Pflicht ordnungsgemäß wahrzunehmen und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- Datum 1390 feria quinta post Dominicam Reminiscere.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 037 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3165 (Zugriff am 19.04.2024)