Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 034v [01]

Datierung: 6. März 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Elekt Konrad von Mainz regelt die Rückzahlung von Schulden bei Wasmut, weltlicher Richter zu Mainz.

Vollregest:

[Elekt] Konrad [von Mainz] schuldet seinem "lieben Freund" Wasmut, weltlicher Richter zu Mainz (Mencze), 100 Goldgulden, Mainzer Währung, die er ihm bar zum Nutzen des Erzstiftes geliehen hat. Er will dem Wasmut bzw. dessen Erben das Geld in der nächsten alten Frankfurter (Franckinfort(er)) Herbstmesse, namentlich am St. Johanstag als er enthauptet wurde [29. August], zurückzahlen.

Als Bürgen setzt Elekt Konrad seinen "Oheim" Schenk (Schengk) Eberhard (Ebirhard) den jungen Herrn zu Erbach (Erpach).

Zahlt Mainz nicht wie vereinbart, können die Gläubiger den Schenken mündlich oder schriftlich mahnen, der dann binnen acht Tagen einen Knecht und ein Pferd in eine von Wasmut angewiesene öffentliche Herberge nach Mainz entsenden muss. Dort müssen Knecht und Pferd so lange bleiben, bis die Schuld bezahlt ist. Knecht und Pferd müssen bei Notwendigkeit ersetzt werden

Elekt Konrad verspricht dem Schenken, ihn gütlich und ohne Eidesleistung aus der Bürgschaft zu lösen und dabei schadlos zu halten. Elekt Konrad kündigt sein Siegel an, Schenk Konrad bekennt sich zu seiner Verpflichtung und kündigt ebenfalls sein Siegel an.

- Datum Maguntia Dominica Oculi ... 1390.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 034v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3164 (Zugriff am 28.03.2024)