Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 034 [01]

Datierung: 16. Februar 1390

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Dekan Eberhard von Eppelborn und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass der Ritter Walter von Kronberg zwei Urkunden von seinem Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz besitzt. 

Vollregest:

Dekan Eberhard (Ebirhard) [von Eppelborn] und das Mainzer (Mencze) Domkapitel bestätigen, dass der Ritter Walter (Walther) von Kronberg (Cronenb(er)g) zwei Urkunden von seinem Amtsvorgänger Erzbischof Adolf von Mainz besitzt. Gemäß dieser Urkunden schuldet Mainz dem Ritter 8.000 Gulden und eine Jahresgülte in Höhe von 800 Gulden. Das Domkapitel bestätigt die weiterhin bestehende Gültigkeit dieser beiden Urkunden, und sichert zu, nicht gegen deren Bestimmungen zu unternehmen. Walter darf aber die in den Urkunden gestellten Bürgen bis kommende Weihnachten nicht mahnen. Das Domkapitel kündigt sein großes Siegel an.

- Datum feria sexta ante Dominicam Invocavit ... 1390.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 034 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3161 (Zugriff am 28.03.2024)