Mainzer Ingrossaturbücher Band 12

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StA Wü, MIB 12 fol. 031 [01] [b]

Datierung: 28. Mai 1385

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Domdekan Eberhard und das Mainzer Domkapitel bestätigen den Inhalt einer Urkunde Erzbischof Adolfs von Mainz [vom 22. Januar 1380], in der die Stadt Monzingen von jeglicher Bede und Dienstverpflichtungen befreit wurde.

Vollregest:

Erzbischof Adolf von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen hatte im Jahr 1380, mit Wissen des Dompropstes Endres von Brauneck (Brunecke) und des Domkapitels aus Dankbarkeit und besonderer Gnade seine »lieben Getreuen«, Schöffen und Bürger seiner Stadt (sloßs) Monzingen (Monzige) zehn Jahre lang von jeglicher Bede und Dienstverpflichtung gefreit.

Die Befreiung sollte vom kommenden Frauentag Assumptio [15. August] an gelten. Die Stadt verpflichtete sich unter beratender Hinzuziehung des Böckelheimer (Beckelnhey(m)) Burggrafen Antelmann (Anthelman) von Grasewege eine jährliche Geldsumme für den Ausbau Monzingens aufzubringen und abzurechnen.
Datum Bingen feria secunda ante diem Conversionis sancti Pauli 1380.

Domdekan Eberhard (Ebirhard) und das Mainzer (Mencze) Domkapiel bestätigen den Inhalt der vorstehenden Urkunde. Sie bestätigen, dass die Privilegierung noch weitere vier Jahre gilt. Sie kündigen ihre Siegel an.

- Datum Eltville in die sancte Trinitatis 1385.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 12 fol. 031 [01] [b], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3157 (Zugriff am 28.03.2024)