Würzburg, StA, MIB 11
Überschrift Entstehungsgeschichte z.B Klostergeschichte
Meine Entstehungsgeschichte
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Überschrift Bibliographie z.B "Quellen"
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Originale Form des Datums: 28. November 1386
Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Erzbischof Kuno von Trier.
Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] schuldet Erzbischof Kuno (<em>Cune</em>) von Trier (<em>Triere</em>), seinem »lieben Neffen«, 4.000 Mainzer (<em>Mensche</em>) Gulden, die dieser ihm zum Nutzen des Mainzer Stiftes bereits vorher geliehen hat. Er will das Geld bis zum kommenden St. Jakobstag [25. Juli] zurückzahlen.
Er setzt den Trierer kraft dieser Urkunde in vier ledige alte Königsturnosen am Zoll in Oberlahnstein (<em>Oberlanstein</em>) am Rhein (<em>Ryne</em>). Der jeweilige Zollschreiber und Zöllner sichert eidlich zu, alle Gelder ohne jeden Abschlag entsprechend an Kuno bzw. seine Nachkommen so lange auszubezahlen, bis die 4.000 Gulden abgegolten sind. Alle Geldentnahmen sind zu quittieren. Die Zollkiste soll bis zum 25. Juli jeweils am Samstag zu jeder Fronfasten in Gegenwart eines Trierer Gewährsmannes geöffnet und alles Geld ausgehändigt werden. Mainz verspricht, die vier Turnosen entsprechend zu schützen. Geht bis zum 25. Juli nicht genug Geld aus dem Zoll ein, muss Mainz den Fehlbetrag aus anderen Quellen zuschießen.
Zur Sicherheit vergeiselt sich Erzbischof Adolf persönlich, und setzt darüber hinaus als Sachwalden, Hauptschuldiger und Geiseln Endres (<em>Andres</em>) von Brauneck (<em>Brunecke</em>), Dompropst, Johan von Rieneck (<em>Renecke</em>), Domkustos, Johan von Eberstein (<em>Ebirstein</em>), Domherr und Stadtkämmerer, sodann Walram [IV.] und Johann [II.], Grafen zu Nassau (<em>Naussauwe</em>), seinen »lieben Bruder«, Ulrich [V.] Herrn zu Hanau (<em>Hanauwe</em>), seinen »lieben Neffen«, Konrad (<em>Claes</em>) vom Stein (<em>Steine</em>), Domherr, den Ritter Johan von Sooneck (<em>Sanecke</em>) [zu Waldeck], den Ritter Heinrich Groschlag (<em>Graslog</em>), Burggrafen zu Starkenberg, den Ritter Siegfried (<em>Syfred</em>) von Lindau (<em>Lynauwe</em>), Viztum im Rheingau (<em>Ringauwe</em>), den Ritter Philipp von Geroldstein (<em>Gerhardstein</em>), Heinchen Brömser (<em>Brumßer</em>), Wilhelm von Scharfenstein (<em>Scharpestein</em>), Johann, Landschreiber in Bingen, Ospertus, erzbischöflichen Siegler in Mainz (<em>Mencze</em>), Heinrich, Zollschreiber zu Ehrenfels (<em>Erenfels</em>) sowie Wigand (<em>Wygande</em>) [von Assenheim], Rentmeister.
Gerät Mainz in Zahlungsverzug, müssen sich alle Geiseln ungemahnt am 26. Juli 1387 nach Boppard (<em>Boparden</em>) in eine ihnen angewiesene öffentliche und gemeine Herberge in Geiselschaft begeben. Bis die Schuld gänzlich bezahlt ist, müssen sie sich dort Tag und Nacht aufhalten und dürfen Boppard auch stundenweise nicht verlassen. Der Erzbischof muss noch 11 berittene Ritter (<em>die zu dem schild geborn sind</em>) mitbringen. Die Brüder des Erzbischofs müssen noch zwei weitere berittene Personen mitbringen, die anderen Geiseln nur eine Person. Ausfallende Pferde sind unverzüglich zu ersetzen.
Der Erzbischof verspricht seinen Mitgeiseln, sie gütlich aus der Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Solange die 4.000 Gulden nach dem 25. Juli nicht zurückgezahlt sind, bleibt Trier weiterhin im Genuss der 4 Königsturnosen. Ist dann das Geld bezahlt, endet auch die Geiselschaft
Erzbischof Adolf hat Daniel von Langenau (<em>Langenauwe</em>), seinem Amtmann auf Lahneck (<em>Lanecke</em>) bzw. dessen Amtsnachfolger, sodann Zollschreiber Gerlach in Oberlahnstein, dazu Schultheiß, Schöffen und Bürgern zu Oberlahnstein (<em>Lanstein</em>) angewiesen, den Trierer Erzbischof bei der Vereinnahmung der Gelder aus den Turnosen in jeder Hinsicht zu unterstützen.
Erzbischof Adolf sichert zu, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. Auch die anderen Geiseln geloben und schwören, im Verzugsfall die Schulden des Erzbischofs zu übernehmen oder aber sich in Geiselschaft zu begeben. Sie kündigen alle ihre Siegel an. Amtmann Daniel, Zollschreiber Gerlach und die Stadt Lahnstein haben einen entsprechenden Eid geleistet, auch sie kündigen ihre Siegel bzw. das Stadtsiegel an.
- <em>Datum Gernsheim feria quarta proxima post diem beate Katherine virginis</em> ... 1386.
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eine Fußnote, referenziert mit @label
Trier: Kuno II. [Eb. 1362-1388]
Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
Brauneck: Endres von [Dh.]
Rieneck: Johann von
Eberstein: Johann von
Nassau: Walram von
Nassau: Johann von [Dh.]
Hanau: Ulrich von
Stein: Nikolaus von [Dh.]
Waldeck [Lorch]: Johann Sanecke von
Groschlag von Dieburg: Heinrich
Lindau: Sifrid von
Gerhartstein [Geroldstein]: Philipp von
Scharfenstein [Rheingau]: Wilhelm von
Johann [Landschreiber]
Ospertus [Siegler]
Heinrich (von Fritzlar) [Zollschreiber Ehrenfels]
Assenheim: Wigand von
Langenau: Daniel von
Gerlach [Zollschreiber Lahnstein]
Brömser von Rüdesheim: Johann
Gernsheim : Stadt
Lahnstein : Zoll
Rhein : Fluss
Starkenburg : Burg
Bingen - Stadt : Bingen - Stadt
Ehrenfels : Zoll
Boppard : Stadt
Lahnstein : Burg Lahneck
Lahnstein : Zoll
Lahnstein : Stadt »Lahnstein«
Mainz - Stadt : Mainz - Stadt
Starkenburg : Burggrafen
Rheingau : Viztume [Rheingau]
Bingen : Landschreiber
Mainz - Siegel (Hofverwaltung) : Mainz - Siegel (Hofverwaltung)
Lahnstein : Amt [Lahneck]
Rüdesheim : Brömser von Rüdesheim
Nassau : Grafen von
Lindau [Lindenthaler Hof] : Herren von
Rieneck : Grafen von
Mainz - Kämmereramt : Mainz - Kämmereramt
Mainz - Rentmeister : Mainz - Rentmeister