Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 185v

Datierung: 29. August 1388

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hermann Trotte ist Mann des Erzbischofs Adolf I. von Mainz geworden.

Vollregest:

Hermann Trotte bekennt, daß [Erzbischof] Adolf [I.] ihn und seine Lehenserben mit truwen, diensten und eyden nach Mannlehenrecht und Gewohnheit zu Mannen genommen hat und dass der Erzbischof, sein "lieber, gnädiger" Herr, dessen Nachfolger und das Stift Mainz sich verpflichtet haben, Hermann und seinen Lehenserben jährlich uff sente mertins tag [11. November] zehn Gulden zu zahlen. Die Summe soll vom proviser (Verwalter) des Vorwerks zu Erfurt ausgehändigt werden. Der Erzbischof verpflichtet sich, Hermann und seine Lehenserben ebenso wie seine anderen Mannen zu versprechen und zu verantworten. Das Mainzer Stift kann das Lehen jederzeit mit einer Summe von hundert Gulden ablösen. Herrmann und seine Lehenserben verpflichten sich, in diesem Fall zehn Gulden zu bewißen oder mit rade und willen des Erzbischofs oder seiner Nachfolger eigenes oder erworbenes Gut im selben Wert und in günstiger Lage bereitzustellen und zu den selben Bedingungen als mainzisches Lehen zu nehmen. Hermann kündigt sein Siegel an.
- Datum Aschaffenburg anno domini 1388 sabatto post diem beati Bartholomei apostoli (1388)

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 185v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/506 (Zugriff am 18.04.2024)