Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 221

Datierung: 9. Januar 1390

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Graf Ulrich von Hohnstein bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihn zum Stiftsmannen gewonnen hat.

Vollregest:

Graf Ulrich von Hohnstein (Hoenstein) bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz (mencze), sein "lieber gnädiger Herr" ihn zum Stiftsmannen gewonnen hat und ihm eine jährliche Gülte in Höhe von acht Geschock Meißener (Missener) Groschen, zahlbar jedes Jahr am Martinstag [11. November] im Erfurter Vorwerk, als Mannlehen verschrieben hat. Darüber ist eine Urkunde ausgestellt worden. Er und seine Erben soll das Mannlehen "mit truwen dinsten unde eyden" verdienen, wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit besagen. Will der Erzbischof die Gülte mit Zahlung von 80 Geschock Groschen ablösen, was er jederzeit kann, muss er, Graf Ulrich, Eigengut im Wert von 8 Geschock Groschen, in der Nähe des Vorwerks oder anderer erzbischöflicher Besitzungen gelegen, unter den gleichen Bedingungen zu Lehen auftragen. Graf Ulrich kündigt sein Siegel an.

- Datum Erfordie Dominica post Epiphaniam Domini 1390.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 221, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3132 (Zugriff am 29.03.2024)