Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 221v
Datierung: 1. Januar 1390
Quelle
Empfänger:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Ritter Wetzelon dem Älteren vom Stein und seinem Sohn Johann wird eine Urkunde über 20 Florentiner Gulden ausgestellt.
Vollregest:
In gleicher Weise [wie am 9. Januar 1390 dem Grafen Ulrich von Hohnstein] wurde dem Ritter Wetzelon (Witzeloin) dem Älteren vom Stein (Steyne) [Bischofsstein] und seinem Sohn Johann (Joh(ann)) eine Urkunde über 20 Florentiner Gulden ausgestellt. [Das Geld wurde im Erfurter Vorwerk ausbezahlt. Löst Erzbischof Adolf von Mainz die Gülte mit 200 Gulden ab, sollte der Ritter bzw. seine Erben Eigengut im Wert von 20 Gulden dem Erzstift zu Lehen auftragen].
- Datum Erfordie in die Circumcisionis Domini 1390.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Stein [Bischofsstein]: Wetzelon vom [d.Ä.] (Empfänger)
- Stein [Bischofsstein]: Johann vom (Empfänger)
Ortsindex
- Erfurt - Vorwerk : Erfurt - Vorwerk (Nennung)
- Florenz : Florentiner Gulden (Lokale Währung)
- Erfurt - Stadt : Erfurt - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 221v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3128 (Zugriff am 25.04.2024)