Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 226v [01]

Datierung: 1. Februar 1389

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Enders von Riedern zeigt seine mainzischen Lehen an.

Vollregest:

Rev(er)ß Andres v(o)n Riedern ub(er) die gesamte lehen mit Kreisen von Burgestat.

Enders von Riedern (Rydern) bekennt, dass [Erzbischof] Adolf [von Mainz] sein "lieber gnädiger Herr, auf seine Bitte hin und aus besonderer Gnade, ihm zusammen mit seinem Schwager (sweher) Hertwig Creiß (Kreis) die nachstehenden Lehen gemeinschaftlich als Mannlehen verliehen hat, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Dabei handelt es sich um einen Teil des Gerichts Windischbuchen (Wyndichschenbuchen) und zwei dortige Güter, den Hof Gysenhane, einen Teil des Gerichts Heppdiel (Haptille) und zwei dortige Güter sowie die Mühle am Kaltenbach (Kaldenbach) samt Zubehör. Endres kündigt sein Siegel an.

- Datum in vigilia Purificatio beate Marie virginis 1389.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 226v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3113 (Zugriff am 19.04.2024)