Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 207 [01]

Datierung: 23. März 1389

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz schreibt an alle Mannen und Burgmannen und bestätigt, dass er sich mit Bischof Niklas von Speyer gütlich geeinigt und alle Zwistigkeiten beendet hat. 

Vollregest:

L(ite)ra sup(er) artic(u)los c(om)po(s)itionis int(er) d(omin)um Adolph(um) ar(chi)ep(iscop)ij Mag(untini) et ep(iscopu)m Spiren(sium) ex (part)e ep(iscop)atus Spirensis - rachtung zuschen Meintz und Speir [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] schreibt an alle Mannen und Burgmannen und bestätigt, dass er sich mit Bischof Niklas (Nyclas) von Speyer (Spire) gütlich geeinigt und alle Zwistigkeiten beendet hat. Die Verfügungsgewalt über die Mann- und Burglehen des Stiftes stehen dem neuen Bischof zu, die Lehensverträge, die während der Vormundschaft geschlossen worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Die Mannen bleiben Erzbischof Adolf als ehemaligem Vormund des Stiftes aber lebenslang verbunden. Die Burgmannen, die zur Kestenburg und zu Waibstadt (Weybestad) gehören, sollen dem Bischof gewarten, haben sie aber weitere Mann- oder Burglehen in anderen bischöflich-speyrischen Burgen und Landen, müssen sie auch dem Erzbischof verbunden sein und gewarten. Sobald die Adressaten dem Bischof Niklas als neuem Herrn geschworen haben, sind sie der dem Adminstrator Adolf geleisteten Gelübde und Eide ledig.

- Datum Heppenheim feria tertia post Sominicam Oculi 1389

Quellenkommentar:

[a] Die deutsche Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 207 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3109 (Zugriff am 29.03.2024)