Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 203v [01]

Datierung: 19. Januar 1389

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bessert dem Engelhard von Rosenberg ein Lehen.

Vollregest:

L(ite)ra data Engilhardo de Rosenberg - als Engelharden von Rosenberg sein lehen mit 4 Pf. uf der kellerei Dhurn gepessert. [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber getreuer" Engelhard (Engilhard) von Rosenberg ihm und seinem Stift erwiesen hat und künftig noch erweisen soll. Deshalb und aus besonderer Gnade bessert er dem Engelhard und seinen Erben ein Lehen mit vier Pfund, Dürner Währung, auf der erzbischöflichen Kellerei in Dürn (Duren, Dhurn). Der Erzbishof weist den Keller an, jedes Jahr an Martini [11. November] 4 Pfund auszuzahlen. Engelhard und die Seinen sollen das Mannlehen mit "truwe(n) globeden eide(n) und dienste(n)" verdienen, wie dies Mannlehenrecht und Gewohnheit besagen. Mainz kann das Mannlehen jederzeit mit Zahlung von 40 Pfund ablösen. Engelhard muss dann 4 Pfund auf Eigengut, das in der Nähe anderer mainzischer Besitzungen liegen soll, beweisen und auflassen, um es zu den gleichen Bedingungen fortan als mainzisches Mannlehen zu verdienen.

- Datum Bischoffesheim feria tertia proxima post diem sancti Anthonij confessoris 1389.

Quellenkommentar:

[a] Die deutsche Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 203v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3102 (Zugriff am 20.04.2024)