Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 195v [01]
Datierung: 1. Januar 1388 - 31. Dezember 1388
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Inhalt
Kopfregest:
Der Ritter Conrad von Frankenstein einigt sich mit Erzbischof Adolf von Mainz über seine Schadenersatzansprüche.
Vollregest:
Quitan(cie)n Conradi de Franckenstein
Franckenstein schuld [b]
Der Ritter Conrad von Frankenstein (Franckenstein) bestätigt mit dieser Urkunde für sich und seine Erben, dass er von Erzbischof Adolf [von Mainz] alle Kosten, Schäden, Verluste, Nahrungskosten, verlorene Hengste und Pferde u.ä. ersetzt bekommen hat, die ihm, seinen Mitreitern und Dienern auch zu Seiten der Amtsvorgänger Erzbischof Adolfs entstanden sind. Er sagt den Erzbischof aller Forderungen quijd ledig und lois. Ritter Conrad kündigt sein Siegel an.
Quellenkommentar:
[a] Der Eintrag steht inmitten anderer Einträge aus dem Jahr 1388.
[b] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Frankenstein: Konrad von (Aussteller)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Empfänger)
Körperschaften
- Frankenstein [Odenwald] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 195v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3098 (Zugriff am 28.03.2024)