Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 195v [02]

Datierung: 8. September 1388

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz quittiert Bürgermeister und Rat in Bingen den Erhalt einer Summe, die sein Amtsvorgänger Erzbischof Gerlach dem Ottyn Lewen jährlich auf das Ungeld in Bingen verschrieben und versetzt hatte.

Vollregest:

Quitan(cie) data opid(anis) Pingw(ie)n s(up)r(a) C flor(enos).
Bingen Lewe Ottin.[a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] bestätigt kraft dieser Urkunde, dass Bürgermeister und Rat in Bingen ihm am heutigen Tag 100 Gulden gezahlt haben, die sein Amtsvorgänger Erzbischof Gerlach dem Ottyn Lewen jährlich auf das Ungeld in Bingen verschrieben und versetzt hatte. Diese Gülte hat der Erzbischof nun wieder gelöst Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- Datum ipso die nativitatis beate Marie virginis gloriose ... 1388.

Quellenkommentar:

[a] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 195v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3091 (Zugriff am 24.04.2024)