Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 194 [01]

Datierung: 19. November 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt Saren, Salmans Witwe, von Carben zu seiner Jüdin und Bürgerin an. 

Vollregest:

L(ite)ra data Saren judee vidue Salma(n)s.
Judin [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] nimmt Saren, Salmans Witwe, von Carben (Corben) zu seiner Jüdin (judynne(n)) und Bürgerin (burgeryne(n)) an. Dies gilt auch für ihre Kinder, Mägde und Knechte, die ir brot eß(e)n. Sie dürfen ab heute in den kommenden zwei Jahre in Bingen oder in allen anderen Städten des Erzstiftes wohnen und genießen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Er will ihren Leib und ihr Gut verantworten, schirmen und ihnen beholfen sein wie allen anderen Juden. Dafür zahlt Saren jeweils am Martinstag [11. November] 10 Gulden. Darüber hinaus soll sie zu keinen Zahlungen gedrängt werden. Will sie jemand rechtlich belangen, der als in zu spreche(n) und sie berede(n) als juden recht ist / mit unbesproche(n) cristen und jude(n).

- Datum Eltvil Dominica ante diem beati Andree apostoli … 1388.

Quellenkommentar:

[a] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 194 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3080 (Zugriff am 28.03.2024)