Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 188v [02]

Datierung: 16. November 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gibt sein Einverständnis dazu, dass der Ritter Friedrich von Vollrads und sein Sohn Griffenklau die Güter, die sie zu Lahnstein und zu Bethel besitzen, sämtlich Mainzer Lehen, dem Ritter Hildiger von Langona verpfänden.

Vollregest:

- L(ite)ra data Friderico de Volrats et Griffenklawen filuio su. Greiffencla von Volraths v(er)fendung seiner lehen zu Lainstain und Bethel [a]

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof in Speyer] gibt sein Einverständnis dazu, dass der Ritter Friedrich (Freder(ich)) von Vollrads (Volrats) und sein Sohn Griffenklau, seine »ieben Getreuen«, die Güter, die sie zu Lahnstein (Lanstein) und zu Bethel besitzen, sämtlich Mainzer Lehen, für 600 Gulden dem Ritter Hildiger von Langona, einem erzbischöflichen »lieben Getreuen« und dessen Erben verpfändet haben. Die Urkunde, die die von Vollrads innehaben, bleibt dabei vorbehalten.

Quellenkommentar:

[a] Die untere Überschrift ist von anderer Hand beigefügt.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 188v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3079 (Zugriff am 20.04.2024)