Mainzer Ingrossaturbücher Band 11
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StA Wü, MIB 11 fol. 187 [01]
Datierung: 1388
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Revers des Gerlach von Walen zur Belehnung in Gleimenhain, Allendorf und Arnshain.
Vollregest:
Gerlach von Walen bestätigt, dass Erzbischof Adolf von Mainz ihm nach dem Tod seines Vaters folgende Lehen übergeben hat: das Vorwerk in Gleimenhain mit allen zugehörigen Rechten, sodann drei Pfund Pfenniggülte (phe(n)nigelt(er)) aus dem erzbischöflichen Gut zu Arnshain, die erzbischöflichen Rechte an dem Hof im Dorf Allendorf (Aldendorff in der Berschizzen nyden in dem dorffe gelegen), das ehedem der mittlerweile verstorbene Wolfram innehatte. Er habe den Lehnseid geleistet und bittet den Fritzlarer Kanoniker Orte von Falkenberg sein Siegel für ihn an die Urkunde zu hängen.
- Daru(um) anno LXXXoctavo.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Wahlen: Gerlach von (Aussteller)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Empfänger)
Ortsindex
- Gleimenhain : Hofgut (Nennung)
- Arnshain : Dorf (Nennung)
- Allendorf [Stadtallendorf] : Ort (Nennung)
Körperschaften
- Fritzlar : Kirche (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 11 fol. 187 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3073 (Zugriff am 29.03.2024)