Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 134v

Datierung: 12. Oktober 1387

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Hermann, der Abt zu Helmarshausen, Benediktinerorden, bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz  ihm die erzbischöflichen und erzstiftischen Anteile an Burg Krukenburg und der Stadt Helmarshausen verpfändet hat.

Vollregest:

Hermann, der Abt zu Helmarshausen (Helwershusen), Benediktinerorden, bekennt für sich, seine Amtsnachfolger und das Stift Helmarshausen, dass [Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer], sein "lieber gnädiger Herr", ihm bzw. seinem Stift die erzbischöflichen und erzstiftischen Anteile an Burg (slos) Krukenburg (Cruchinberg) und der Stadt Helmarshausen für 100 Mark Silbers, Geismarer (Geismars) Gewicht, verpfändet hat.

Hermann hat diese Teile von Dietrich (Dyderiche) von Haldessen, den Brüdern Heinrich und Lamprecht von Stockhausen (Stoghusen) gelöst, denen diese Pfandschaft von dem nunmehr verstorbenen Arnolde von Portenhain "ufferstorben" war. Arnold hatte die Teile seinerzeit von Erzbischof Gerlach für die gleiche Summe zu Pfand erhalten. Abt Hermann soll das Pfand nun so lange halten, bis Mainz es mit 100 Mark löst. Dies kann Mainz jederzeit tun. Der Abt verspricht auch für seinen Konvent, die Lösung dann auch zuzulassen. Während der Pfandschaft wird der Abt die Pfandobjekte und die dortigen erzbischöflichen bzw. erzstiftischen Bürger und Untertanen bei ihren althergebrachten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten belassen sowie sie schützen und schirmen. Der Abt wird dem Erzbischof und seinen Amtleuten mit dem Schloss und der Stadt gewarten, und diese jederzeit als Offenhaus zur Verfügung stellen. Mainz kan sich in sie hinein und aus ihnen heraus gegen jedweden Gegner behelfen. Der Abt und sein Konvent geloben, die vorgenannten Punkte und Artikel unverbrüchlich einzuhalten. Der Dekan und der Konvent bestätigen dies und schwören dafür zu den Heiligen. Der Konvent kündigt an, sein großes Konventssiegel neben das Siegel des Erzbischofs zu hängen.

- Datum ... 1387 ...sabbato post diem beati Dyonisii martiris.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 134v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3057 (Zugriff am 25.04.2024)