Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 161v

Datierung: 24. März 1388

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz bekennt, dass Erzbischof Heinrich seinerzeit seine Zustimmung gegeben hat, dass Edelherr Symud Herr zu Lichtenberg seinen Teil der Stadt Brumath der Alheid von Helfenstein als Wittum überlassen hatte.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] bekennt, dass sein verstorbener Amtsvorgänger Erzbischof Heinrich seinerzeit seine Zustimmung gegeben hat, dass der mittlerweile ebenfalls verstorbene Edelherr Symud Herr zu Lichtenberg, der Edlen ebenfalls bereits verstorbenen Alheid von Helfenstein, seiner Ehefrau für 1.500 Mark lötiges Silber seinen Teil der Stadt Brumath (Brumad) und die zugehörigen Güter und Rechte, alles Mainzer Lehen, als Wittum überlassen hatte. Darüber wurde seinerzeit eine Urkunde ausgestellt.

Nun hat er, Erzbischof Adolf. mit Einverständnis des "lieben Andächtigen", des Dompropstes Eberhard (Ebirhard) und des Domkapitels, sein Einverständnis dafür gegeben, das Johann Herr zu Lichtenberg, der Sohn des versorbenen Symud, das halbe Schloss (sloß) Brumath samt Zubehör dem Johann Bock und Peter Museler, Bürgern in Straßburg für 1.500 Mark lötiges Silber verpfändet hat. Sollte der Lichtenberg das Pfand nicht binnen 8 Jahren für die genannte Summe auslösen, soll Mainz die Hälfte so lange"haben und behalden". Der Lichtenberg muss das Pfand dann bei Mainz lösen, was ihm kraft dieser Urkunde zugesichert wird. Stets bleibt der Lichtenberger aber Lehensmann des Erzbischofs und seines Stiftes und Brumath sein Lehen.

Domdekan Eberhard und das Domkapitel kündigen an, das große Kapitelsiegel neben das Siegel des Erzbischofs zu hängen.

- Datum in vigilia Annunciationis beate Marie virginis ... 1388.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 161v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3032 (Zugriff am 29.03.2024)