Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 163v

Datierung: 24. März 1388

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Johann Herr zu Lichtenberg bekennt, dass er die Hälfte des Schlosses Brumath mit zugehörigen Rechten und Besitzungen, alles Mainzer Lehen, dem Johan Bock und dem Peter Museler, Bürgern zu Straßburg, verpfändet hat.

Vollregest:

Johann Herr zu Lichtenberg bekennt kraft dieser Urkunde für sich und seine Erben, dass er mit Einverständnis seines "lieben gnädigen Herrn" [Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer], des Domdekans Eberhard (Ebirhard) und des Mainzer Domkapitels die Hälfte des Schlosses (sloßes) Brumath (Brumad) mit zugehörigen Rechten und Besitzungen, alles Mainzer Lehen, dem Johan Bock und dem Peter Museler, Bürgern zu Straßburg, für 1.500 Mark Silber verpfändet hat. Das Pfandgut bleibt weiterhin Lehen, das Johann mit "truwen, dinsten und eiden" verdienen muss, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Edelherr Johann verpflichtet sich, Brumath innerhalb der nächsten 8 Jahre wieder zu lösen. Tut er dies nicht, kann Mainz die Lösung für die genannte Summe vornehmen und behält dies so lange, bis Edelherr Johann die 1.500 Mark bezahlt. Brumath fällt dann wieder als Lehen zu den genannten Bedingungen dem Lichtenberger zu. Edelherr Johann kündigt sein Siegel an.

- Datum ut supra [Datum in vigilia Annunciationis beate Marie virginis ... 1388].

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 163v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3030 (Zugriff am 29.03.2024)