Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 166v

Datierung: 11. April 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz und einige andere Herren regeln die Rückzahlung ihrer Schulden bei dem Mainzer Judenbürger Jsacke Rotbacken.

Vollregest:

- Litera data Jsack Rotbacken iudeo Maguntino super trecentis florenis.

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] und Ospertus (Osprecht), Siegler in Mainz (Mentze), Zollschreiber Heinrich in Ehrenfels (Ernfels), Zollschreiber Gerlach in Lahnstein (Lanstein), dann Henne Berwolff, Bürger in Mainz, sowie Wigand von Assenheim, erzbischöflicher Rentmeister, bekennen, dem Jsacke Rotbacken, Judenbürger in Mainz, dessen Erben b zw. den rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde, 300 Goldgulden, Mainzer Währung, zu schulden.

Das Geld soll in den kommenden vier heiligen Pfingsttagen zurückgezahlt werden. Geschieht dies nicht, fallen danach wöchentlich auf jeden geschuldeten Gulden ein junger Heller so lange als Zinsen (schaden) an, bis die Schuld zurückgezahlt ist.

Wollen Jsack und die Seinen ihr Geld wiederhaben, sichern die Bürgen zu, die Hauptschulden und Zinsen an sie auszubezahlen. Henne Berwolff erklärt, wohl mit der Hauptschuld, aber nichts mit den Zinsen zu tun zu haben.

Der Erzbischof verspricht seinen mydde sachwalden sie gütlich aus ihrer Verpflichtung zu lösen und dabei schadlos zu halten. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihrer Verpflichtung und kündigen an, Henne Berwolff schadlos zu halten. Sie kündigen alle ihre Siegel an.

- Datum Luterburg sabbato ante dominicam Misericordia Domini ... 1388.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 166v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3027 (Zugriff am 20.04.2024)