Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

339 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 255.

StA Wü, MIB 11 fol. 168

Datierung: 27. April 1388

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz gewinnt den Ritter Gottfried von Stockheim zum Mann.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer", der Ritter Gottfried (Gotfrid) von Stockheim (Stogheim), ihm und dem Stift Mainz (Mentze) bisher geleistet hat und künftig leisten soll. Deshalb und aus besonderer Gnade hat er ihn und seine Leibeslehnserben zum Mann des Stiftes gemacht. Kraft dieser Urkunde verschreibt er ihm eine jährliche Gülte in Höhe von 15 Gulden als Mannlehen, dass jeweils am St. Michaelstag [29. September]  am Zoll in Lahnstein (Lanstein) ausgezahlt werden soll. Der Ritter und die Seinen sollen das Mannlehen "mit truwen, globeden, eyden unde sinsten" verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Der Erzbischof weist hiermit Gerlacus, seinen Zollschreiber in Lahnstein, bzw. dessen Amtsnachfolger an, das Geld entsprechen auszuzahlen.

Zahlt Mainz dem Ritter 150 Gulden, muss dieser 15 Gulden auf Eigengut oder Eigengut im Wert von 150 Gulden, jeweils dem Erzstift möglichst günstig gelegen, beweisen und dem Erzbischof und seinem Stift zu Lehen auftragen, und dies zu den gleichen Bedingungen als mainzischen Mannlehen verdienen.

- Datum ... 1388 feria secunda post dominicam Cantate.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 168, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3026 (Zugriff am 23.04.2024)