Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 171

Datierung: 16. Mai 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Johann Dyme von Langenau, dessen Ehefrau Nese und deren Erben bekennen, dass sie sich mit Erzbischof Adolf von Mainz über ihre Schadenersatzforderungen geeinigt haben. 

Vollregest:

Johann Dyme von Langenau (Langenauwe), dessen Ehefrau Nese und deren Erben bekennen, dass sie sich mit ihrem »gnädigen Herrn« [Erzbischof] Adolf [von Mainz, Bischof von Speyer] bezüglich aller bekannten sowie verbrieften Forderungen und geeinigt haben. Alle Forderungen sind hiermit abgegolten. Ausgenommen ist eine Summe Geld, die ihnen der Erzbischof wie vereinbart auf dem Amt und der Kellerei zu Dieburg (Dypurg) auszuzahlen versprochen hat. Darüber ist [am selben Tag] eine Urkunde vom Erzbischof und dem Domkapitel ausgestellt worden.

Johann und Nese kündigen beide ihre Siegel an. Sie haben die beiden Edelknechte Emerich Rodel von Reifenberg (Riffenberg) den Ältesten, Johanns »Oheim« und Ruprecht Ulner, Amtmann in Hofheim, »Schwager« der Nese gebeten, ihre Siegel zur Bekräftigung mit anzuhängen, was diese zusagen.

- Datum Hoffeheim feria sexta ante festum Penthecostes ... [13]88.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 171, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3018 (Zugriff am 28.03.2024)