Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 118v

Datierung: 23. Juli 1388

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen und seine Ehefrau Yde verkaufen ihr Dorf Gymensheim mit Gericht und Vogtei sowie sämtlichen Gütern und Einkünften dem Mainzer Erzbischof Adolf I.

Vollregest:

Konrad (Conrad) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Ripelskirchen) und seine Ehefrau Yde bekennen für sich und ihre Erben und Nachkommen, dass sie zu "gesameter hant", mit Rat ihrer "frunde" kraft dieser Urkunde ihr Dorf Gymensheim mit Gericht und Vogtei sowie sämtlichen Gütern und Einkünften dem Mainzer Erzbischof Adolf, ihrem "lieben gnädigen Herrn", Erzkanzler des heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen verkauft haben. Das Kaufgeld wurde vor Ausstellung dieser Urkunde bereits bezahlt. Mainz darf das Gut die kommenden 18 Jahre ungehindert als Eigengut gebrauchen. Der Edelherr gebietet kraft dieser urkunde dem Schultheißen, den Schöffen und der Gemeinde zu Gymensheim, dem Erzbischof und seinem Stift für diese Zeit zu geloben, zu gewarten und gehorsam zu sein. Nach Ablauf der 18 Jahre fällt das gesamte Gut, nichts davon darf versetzt oder verpfändet sein, an sie zurück. Schultheiß, Schöffen und Gemeinde Gymmesheim sind dann aller Verpflichtungen gegenüber Erzbischof und Stift ledig. Zur Bestätigung der vorgeschriebenen Abmachung kündigt Edelherr Konrad sein Siegel an.

- Datum Germesheim in crastino beate Marie Magdalene ... 1388.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 118v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/3015 (Zugriff am 20.04.2024)