Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 154

Datierung: 17. März 1388

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf stimmt einer Überlassung eines Turnosen am Zoll Oberlahnstein zu.

Vollregest:

Reinhard (Reynhard), Herr zu Westerburg, bekennt, dass sein »lieber gnädiger« Herr, Erzbischof Kuno (Conne) von Trier ihm aus besonderer Gnade 1.000 Gulden bar vor Ausstellung dieser Urkunde geliehen hat.

Mit Zustimmung seiner Erben setzt Reinhard einen Turnosen am Zoll Oberlahnstein (obern Lanstein) zu Unterpfand, den er vom Mainzer Erzbischof Adolf innehat. Diesen Turnosen soll Erzbischof Kuno so lange in Anspruch nehmen, bis die 1.000 Gulden entnommen sind. Zinsen (koste oder schaden) dürfen nicht auf die Summe geschlagen werden. Wird Kuno an der Vereinnahmung der Gelder aus dem Turnosen aus irgendeinem Grund gehindert, müssen Reinhard und die Seinen auf Mahnung den dann noch ausstehenden Betrag anderweitig besorgen. Reinhard kündigt sein Siegel an.

Da der Turnosen Eigentum des Mainzer Erzbischofs ist, hat Reinhard Erzbischof Adolf um Zustimmung zu dieser Verfügung gebeten. Erzbischof Adolf, des Heiligen Römischen Reiches in Deutschen Landen Erzkanzler, gibt seinem »lieben Schwager« diese Zustimmung zugunsten seines »Neffen« in Trier und verspricht, alles zu tun, um die Auszahlung des Geldes zu garantieren. Der Mainzer kündigt ebenfalls sein Siegel an.

- ...geben ... 1388 des siebentzete dages in dem Mercze.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 154, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/29 (Zugriff am 29.03.2024)