Mainzer Ingrossaturbücher Band 11

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StA Wü, MIB 11 fol. 131 [02]

Datierung: 22. Juli 1387

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz vereinbart mit dem Lombarden Albertus von Montesia und mit Gotfrid Quinkart, dass sie alle in ihrem Besitz befindlichen Urkunden in Bingen in einer Truhe hinterlegen.

Vollregest:

[Erzbischof] Adolf [von Mainz] teilt allen seinen Amtleuten mit, dass er mit dem Lombarden Albertus von Montesia, mit Gotfrid Quinkart und ihren Dienern dahingehend übereingekommen ist, dass alle in ihrem Besitz befindlichen Urkunden in Bingen in einer Truhe hinterlegt werden sollen. Sowohl sie als auch der Erzbischiof verfügen dafür über einen Schlüssel. Die beiden Herren vertrauen ihren Schlüssel dem Johann Lafrangh (Lafranco) an. Diesem gewährt der Erzbischof kraft dieser Urkunde "starkes" Geleit. Er darf in Sachen der Truhe jederzeit nach Bingen kommen, sich dort aufhalten und Bingen wieder verlassen.
- Datum Aschaffenburg in die sancte Marie Magdalene ... 1387.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 11 fol. 131 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2818 (Zugriff am 20.04.2024)